E-Rechnung: Pflicht prüfen, Dateien öffnen, Rechnungen erstellen

Drei Angaben genügen: Der Check sagt, ab wann Sie E-Rechnungen ausstellen müssen und was schon heute gilt. Darunter liegen Viewer, Validator und Ersteller.

Umsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im Vorjahr der Leistung

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)?
Weitere Angaben
Nur steuerfreie Umsätze (§ 4 Nr. 8 bis 29 UStG)?

E-Rechnung ausstellen ab

1. Januar 2028

Gesamtumsatz 2026 bis 800.000 €: Papier und PDF bleiben 2027 erlaubt, die E-Rechnung wird zum 1. Januar 2028 Pflicht.

E-Rechnungen empfangen könnenPflicht seit 1. Januar 2025
Papier oder PDF (mit Zustimmung) noch bis31. Dezember 2027
EDI-Verfahren ohne EN 16931 noch bis31. Dezember 2027
Immer als Papier oder PDF erlaubtKleinbeträge bis 250 €, Fahrausweise

Grundlage: § 14 Abs. 1 und 2, § 27 Abs. 38 UStG; §§ 33, 34, 34a UStDV; BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025.

So wird geprüft
Empfang Pflicht seit
1. Januar 2025
Ausstellen Pflicht ab
1. Januar 2027 / 1. Januar 2028
Umsatzgrenze 2027
800.000 €
XRechnung aktuell
3.0.2

Seit dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen annehmen können, ohne Übergangsfrist; ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus. Ausstellen müssen Sie E-Rechnungen spätestens ab dem 1. Januar 2028. Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, ist schon ab dem 1. Januar 2027 dran; bis Ende 2026 dürfen alle noch Papier oder PDF verwenden, die PDF nur mit Zustimmung des Kunden. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte Datei nach der europäischen Norm EN 16931, in Deutschland meist eine XRechnung (reine XML) oder eine ZUGFeRD-Rechnung ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebetteter XML). Ausgenommen sind Rechnungen bis 250 €, Fahrausweise, steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG und Kleinunternehmer, die immer auch eine sonstige Rechnung schreiben dürfen. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Aufbewahrt wird die XML, 8 Jahre lang und unverändert.

Werkzeuge für Ihre Rechnungen

Wie die Werkzeuge rechnen und prüfen · Wer hinter der Seite steht

Darf diese Rechnung noch als PDF raus?

Die Pflicht ist das eine, die einzelne Rechnung das andere. Entscheidend sind das Jahr der Leistung, Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr und die Form, in der Sie die Rechnung schicken wollen. Der Rechner gibt die Antwort nach § 27 Abs. 38 UStG und nennt den Stichtag, ab dem die Form nicht mehr genügt.

Diese Rechnungsform ist

Diese Rechnungsform ist

Nur mit Zustimmung des Kunden

2025Nur mit Zustimmung des Kunden
2026Nur mit Zustimmung des Kunden
2027Nur mit Zustimmung des Kunden
ab 2028Nicht mehr zulässig
Alle Fristen und Ausnahmen →

Ist die Antwort „E-Rechnung nötig“, führen zwei Wege weiter: Sie erzeugen die Rechnung mit Ihrem Programm oder mit dem Rechnungsersteller dieser Seite, und Sie prüfen die Datei vor dem Versand mit dem XRechnung-Validator. Was in jede E-Rechnung gehört, zeigt EN 16931: die Pflichtfelder.

Pflicht und Fristen

Formate

  • ZUGFeRDPDF mit eingebetteter XML: Versionen, Profile und was als E-Rechnung zählt
  • XRechnungDer deutsche Standard der KoSIT: Version, Syntax und Zusatzregeln BR-DE
  • XRechnung oder ZUGFeRDWelches Format für welchen Empfänger: Vergleich und Entscheidung
  • E-Rechnung FormateXRechnung, ZUGFeRD, Peppol, EDI: welches Format eine Datei hat
  • EN 16931Die europäische Norm hinter jeder E-Rechnung: Datenmodell und Pflichtfelder
  • Was ist eine E-Rechnung?Die Definition im UStG und welche Dateien dazugehören

Praxis

Die E-Rechnung Schritt für Schritt

Was eine E-Rechnung von einer PDF unterscheidet

Eine E-Rechnung ist kein Bild einer Rechnung, sondern ein Datensatz. Jede Angabe steht in einem festen Feld der Norm EN 16931: Rechnungsnummer im Feld BT-1, Datum in BT-2, Name des Verkäufers in BT-27, Zahlbetrag in BT-115. Ein Programm kann diese Felder ohne Texterkennung übernehmen, die Summen nachrechnen und die Zahlung vorbereiten. Eine PDF zeigt dieselben Angaben nur als Text auf einer Seite; das Umsatzsteuergesetz nennt sie deshalb eine sonstige Rechnung.

In Deutschland begegnen Ihnen zwei Formate. Die XRechnung ist reines XML, maschinenlesbar, aber ohne Ansicht für Menschen; sie öffnen Sie mit einem Viewer. ZUGFeRD verbindet beides: eine PDF/A-3 zum Lesen und darin die Datei factur-x.xml mit den Daten. Wer eine ZUGFeRD-Rechnung bekommt, sieht also eine normale PDF, und seine Buchhaltung findet zusätzlich die XML. Mehr dazu unter Was ist eine E-Rechnung?.

Empfangen: was seit 2025 gilt

Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist. Schickt Ihnen ein inländischer Lieferant eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung, müssen Sie sie annehmen. Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 stellt klar, dass ein E-Mail-Postfach ausreicht. Nötig sind drei Dinge: eine Adresse, an die Rechnungen gehen, ein Weg, die XML zu lesen, und eine Ablage, die die Datei unverändert aufbewahrt.

Lesen können Sie jede XRechnung im Viewer zum Öffnen dieser Seite. Zum Prüfen vor der Zahlung genügt die Vorprüfung: Sie rechnet die Summen nach und zeigt, ob Pflichtangaben fehlen. Aufbewahren müssen Sie die XML 8 Jahre; ein Ausdruck oder eine daraus erzeugte PDF reicht nicht. Die Einzelheiten stehen unter E-Rechnungen empfangen und E-Rechnungen archivieren.

Ausstellen: der Fahrplan bis 2028

Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen alle Unternehmen noch Papierrechnungen ausstellen und, wenn der Kunde zustimmt, PDF-Rechnungen. Im Jahr 2027 gilt das nur noch für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr; Rechnungen per EDI bleiben mit Zustimmung bis Ende 2027 möglich. Ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht.

Wer wenige Rechnungen schreibt, braucht dafür keine neue Software. Der Rechnungsersteller erzeugt eine ZUGFeRD-PDF oder eine XRechnung aus einem Formular, rechnet Netto, Steuer und Brutto selbst und sperrt den Download, solange Pflichtangaben fehlen. Für regelmäßige Rechnungen lohnt sich ein Programm, das die Formate aus Ihren Kundendaten erzeugt. Alle Stichtage mit Rechner: Fristen der E-Rechnung.

XRechnung oder ZUGFeRD: was soll ich schicken?

Für Rechnungen an Unternehmen sind beide Formate gleichwertig, solange die ZUGFeRD-Datei mindestens das Profil BASIC nutzt. Die Profile MINIMUM und BASIC WL enthalten keine vollständige Rechnung und zählen nicht als E-Rechnung. ZUGFeRD hat den Vorteil, dass ein Kunde ohne passende Software die PDF trotzdem lesen kann; die XRechnung ist schlanker und wird von Behörden bevorzugt.

Für Rechnungen an Behörden des Bundes gilt die E-Rechnungsverordnung: Verlangt wird eine XRechnung oder ein anderes Format nach EN 16931 mit der Leitweg-ID des Auftraggebers. Die ZUGFeRD-Datei nimmt die Rechnungseingangsplattform des Bundes nur im Profil XRECHNUNG an. Den Vergleich mit Entscheidungshilfe finden Sie unter XRechnung oder ZUGFeRD.

Behörden, Leitweg-ID und Rechnungsportale

Die Leitweg-ID adressiert eine Rechnung innerhalb der Verwaltung, so wie eine Postleitzahl einen Ort. Sie besteht aus Grobadressierung, optionaler Feinadressierung und zwei Prüfziffern nach dem Verfahren Modulo 97-10. Die ersten zwei Ziffern nennen das Land oder mit 99 den Bund. Ein Tippfehler fällt fast immer an der Prüfziffer auf; der Leitweg-ID-Prüfer findet ihn vor dem Versand.

Der Bund nimmt Rechnungen über seine Plattformen per Weberfassung, Upload, Peppol oder E-Mail entgegen. Bei Direktaufträgen bis 1.000 € netto ist die E-Rechnung an den Bund nicht vorgeschrieben. Die Länder haben eigene Regeln und Portale; die Leitweg-ID nennt Ihnen immer der Auftraggeber. Mehr unter E-Rechnung an den Bund.

Fehler finden, bevor der Kunde sie findet

Die häufigsten Gründe, warum eine E-Rechnung zurückkommt, sind fehlende Pflichtangaben und Rechenfehler. In der XRechnung verlangen die deutschen Regeln zum Beispiel eine Käuferreferenz (BR-DE-15), die vollständige Anschrift des Verkäufers und seine Kontaktdaten mit Telefon und E-Mail (BR-DE-2 bis BR-DE-7). Die Summe der Positionen muss genau der Summe in den Gesamtbeträgen entsprechen, auf den Cent.

Die Vorprüfung im XRechnung-Validator zeigt jede verletzte Regel mit ihrer Kennung und dem betroffenen Feld. So können Sie die Fehlermeldung eines Kunden oder Portals nachvollziehen. Was die einzelnen Meldungen bedeuten und welche davon den Vorsteuerabzug berühren, erklärt das BMF-Schreiben zur E-Rechnung.

Häufige Fragen

Werden meine Rechnungsdateien auf dieser Seite hochgeladen?

Nein. Viewer, Vorprüfung und Ersteller laufen vollständig in Ihrem Browser. Die Datei wird auf Ihrem Gerät gelesen, die PDF dort erzeugt, und es geht keine Rechnung an einen Server. Sie können das prüfen: Laden Sie die Seite, trennen Sie die Internetverbindung, und die Werkzeuge funktionieren weiter. Es gibt kein Konto und keine Speicherung.

Was kostet die Nutzung der Werkzeuge?

Nichts. Alle Werkzeuge sind ohne Anmeldung, ohne Testphase und ohne Begrenzung der Rechnungen nutzbar. Die Seite finanziert sich über Werbung am Rand und verkauft weder Software noch Ihre Daten. Für viele Rechnungen im Monat lohnt sich trotzdem ein Buchhaltungsprogramm, das XRechnung oder ZUGFeRD direkt aus Ihren Stammdaten erzeugt.

Ersetzt die Vorprüfung den Validator der KoSIT?

Nicht ganz. Die Vorprüfung rechnet die Beträge nach und prüft die wichtigsten Geschäftsregeln der Norm EN 16931 und der XRechnung, darunter Pflichtfelder, Summen, Steuerkategorien und die Leitweg-ID. Den vollständigen Satz aus Schema und Schematron prüft nur der amtliche Validator der KoSIT. Unsere Testdateien haben wir mit diesem Validator abgeglichen; die Ergebnisse stehen auf der Methodenseite.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung?

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen auch als Kleinunternehmer, denn das gilt für alle Unternehmen seit 2025. Ausstellen müssen Sie sie nicht: Nach § 34a Satz 4 UStDV dürfen Kleinunternehmer immer eine sonstige Rechnung schreiben, also weiter Papier oder PDF. Freiwillig dürfen Sie natürlich auch eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung senden, mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Wie öffne ich eine XRechnung, die ich per E-Mail bekommen habe?

Ziehen Sie die XML-Datei in den Viewer auf dieser Seite oder wählen Sie sie über den Knopf aus. Sie sehen sofort Absender, Positionen, Beträge, Bankverbindung und Zahlungsziel als normale Rechnung, können sie drucken oder als PDF speichern. Für die Buchhaltung bleibt die XML das Original; bewahren Sie sie unverändert auf und nicht nur den Ausdruck.

Ist eine ZUGFeRD-Rechnung dasselbe wie eine XRechnung?

Nein, beide folgen aber derselben Norm EN 16931. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei mit zusätzlichen deutschen Regeln, gedacht vor allem für Behörden. ZUGFeRD ist eine PDF, die eine XML-Datei enthält, sodass Menschen die PDF lesen und Programme die Daten auslesen. Im Profil XRECHNUNG enthält auch eine ZUGFeRD-Datei die Angaben einer XRechnung.

Was passiert, wenn ich ab 2027 noch PDF-Rechnungen schreibe?

Fällt Ihre Rechnung unter die Pflicht, ist die PDF keine ordnungsgemäße Rechnung. Ihr Kunde riskiert dann den Vorsteuerabzug und wird eine korrekte E-Rechnung verlangen. Zusätzlich kann das Finanzamt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach § 26a UStG festsetzen. Ob eine Rechnung 2027 noch als PDF erlaubt ist, hängt von Ihrem Umsatz 2026 ab.

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Herausgeber eines kostenlosen E-Rechnung-Werkzeugs: Pflicht-Check nach UStG, Viewer, Prüfung und Erstellung von XRechnung und ZUGFeRD im Browser

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