XRechnung erstellen: kostenlos, mit allen deutschen Pflichtfeldern

Daten eintragen, Leitweg-ID ergänzen, als UBL oder CII laden. Das Formular kennt die Zusatzregeln der XRechnung und meldet jede fehlende Angabe sofort.

Format
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Umsatzsteuer

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Rechnungsbetrag

1.323,38 €

Bereit zum Herunterladen

Netto1.119,06 €
Umsatzsteuer204,32 €
DateiXRechnung 3.0 als XML (UBL oder CII)
Vorprüfung84 Regeln, 0 Fehler

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Ihr Unternehmen
Empfänger der Rechnung
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Positionen
Zahlung
Vorschau der Rechnung

Rechnungssteller

Muster Webdesign GmbH

Beispielweg 12

10115 Berlin

USt-IdNr.:
DE123456789
Steuernummer:
30/123/45678
Kontakt:
Buchhaltung · +49 30 0000000 · rechnung@muster-webdesign.example
Elektronische Adresse:
rechnung@muster-webdesign.example (EM)

Rechnungsempfänger

Beispiel Handel KG

Musterstraße 5

50667 Köln

USt-IdNr.:
DE987654321
Elektronische Adresse:
eingang@beispiel-handel.example (EM)

Rechnung RE-2026-0415

Nummer
RE-2026-0415
Datum
25.10.2026
Leistungsdatum
20.10.2026
Fällig
08.11.2026
Käuferreferenz (BT-10)
-
Pos.BezeichnungMengePreisUStNetto
1Gestaltung Startseite12 Stunde85,00 €19 % 1.020,00 €
2Hosting Oktober 20261 Monat29,90 €19 % 29,90 €
3Fachbuch Barrierefreiheit2 Stück34,58 €7 % 69,16 €
Summe Positionen1.119,06 €
Gesamt ohne USt1.119,06 €
Umsatzsteuer 19 %199,48 €
Umsatzsteuer 7 %4,84 €
Gesamt mit USt1.323,38 €
Zahlbetrag1.323,38 €

Zahlung: SEPA-Überweisung

Konto DE02120300000000202051 · Kontoinhaber Muster Webdesign GmbH

Bedingungen: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Technische Angaben
Syntax
–
Spezifikation (BT-24)
–
Prozess (BT-23)
–

Erstellt von Radif Partners · Methode · UStG, BMF-Schreiben und XRechnung 3.0.2 geprüft am 25. Oktober 2026

Eine XRechnung ist die deutsche Ausprägung der europäischen Norm EN 16931: eine reine XML-Datei, die alle Pflichtangaben einer Rechnung in festen Feldern enthält und zusätzlich die nationalen Geschäftsregeln BR-DE der Koordinierungsstelle für IT-Standards erfüllt. Gültig ist derzeit die Version 3.0.2. Das Formular auf dieser Seite erzeugt eine solche Datei wahlweise in der Syntax UBL oder CII; beide sind gleichwertig und werden von Rechnungsportalen angenommen. Es verlangt die Angaben, an denen XRechnungen am häufigsten scheitern: die Käuferreferenz im Feld BT-10, bei Behörden die Leitweg-ID, die vollständige Anschrift des Verkäufers, einen Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail sowie die Bankverbindung. Unsere erzeugten Dateien haben wir mit dem amtlichen Validator der KoSIT in der Konfiguration für XRechnung 3.0.2 geprüft, und er hat alle als gültig angenommen. Für Aufträge des Bundes über 1000 Euro ist die XRechnung oder ein anderes Format nach EN 16931 seit Jahren Pflicht. Die Datei entsteht in Ihrem Browser und wird nirgendwohin gesendet.

Was eine XRechnung von anderen E-Rechnungen unterscheidet

Jede XRechnung ist eine E-Rechnung nach EN 16931, aber nicht jede E-Rechnung ist eine XRechnung. Die Spezifikation der KoSIT schränkt die Norm für Deutschland ein: Manche Felder, die europaweit freiwillig sind, werden Pflicht, und einige Codelisten werden enger. Erkennbar ist eine XRechnung an der Kennung im Feld BT-24, die mit „urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0“ beginnt.

Felder, die eine XRechnung zusätzlich zur Norm verlangt.
AngabeEN 16931 allgemeinXRechnung
Käuferreferenz BT-10freiwilligPflicht (BR-DE-15)
Kontakt des Verkäufers BG-6freiwilligPflicht mit Name, Telefon, E-Mail
Ort und PLZ des VerkäufersfreiwilligPflicht (BR-DE-3, BR-DE-4)
Zahlungsanweisungen BG-16freiwilligPflicht (BR-DE-1)
Elektronische Adressen BT-34, BT-49freiwilligPflicht für beide Seiten

Das Formular blendet diese Felder bei der Einstellung „XRechnung“ als Pflicht ein. Ihre E-Mail-Adresse dient zugleich als elektronische Adresse des Verkäufers; beim Empfänger tragen Sie dessen Rechnungsadresse oder bei einer Behörde die Leitweg-ID ein.

XRechnung an eine Behörde

Stellen Sie den Empfänger auf „Behörde“, erscheint statt der E-Mail des Kunden das Feld für die Leitweg-ID. Das Formular trägt sie zweimal ein: als Käuferreferenz in BT-10 und als elektronische Adresse des Käufers in BT-49 mit dem Schema 0204, wie es die Plattformen der Verwaltung erwarten. Eine Leitweg-ID mit falscher Prüfziffer wird sofort angezeigt, denn eine solche Rechnung kommt nicht an. Die Kennung erhalten Sie vom Auftraggeber, meist in der Bestellung.

Für die Bundesverwaltung gilt die E-Rechnungsverordnung. Sie verlangt eine Rechnung nach EN 16931, nennt die XRechnung als Standard und schreibt neben der Leitweg-ID die Bankverbindung, die Zahlungsbedingungen und die E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers vor. Bei Direktaufträgen bis 1.000 € netto entfällt die Pflicht. Ob Ihr Auftrag darunter fällt, zeigt der kurze Test:

E-Rechnung nach der ERechV des Bundes

E-Rechnung nach der ERechV des Bundes

Pflicht

FormatXRechnung (ZUGFeRD nur im Profil XRECHNUNG als XML)
Leitweg-ID in BT-10Ja
Zusätzlich nach § 5 ERechVBankverbindung, Zahlungsbedingungen, E-Mail-Adresse
ÜbertragungswegeWeberfassung, Upload, Peppol, E-Mail
Regeln für öffentliche Auftraggeber →

Wie wir die erzeugten Dateien prüfen

Die XML entsteht nach der Reihenfolge der Elemente, die das Schema vorgibt, damit auch strenge Prüfprogramme sie annehmen. Für die Methode haben wir vier typische Fälle erzeugt, je in UBL und CII: eine Dienstleistung mit zwei Steuersätzen, eine Kleinunternehmerrechnung, eine Bauleistung mit Reverse Charge und eine Rechnung an eine Bundesbehörde. Alle acht Dateien hat der Validator der KoSIT mit der Empfehlung „annehmen“ bewertet. Zusätzlich liest der Viewer jede erzeugte Datei wieder ein, und die Beträge müssen mit dem Formular übereinstimmen.

Versenden und Portale

An Unternehmen schicken Sie die XRechnung als Anhang einer E-Mail. An den Bund geht sie über die Plattformen der Verwaltung, die Rechnungseingangsplattform nimmt Rechnungen per Upload, Weberfassung, Peppol oder E-Mail an. Per E-Mail gilt dort: eine Rechnung pro Nachricht, und nur die strukturierte Datei. Einzelheiten unter E-Rechnung per E-Mail und E-Rechnung an den Bund. Zum Aufbau der Leitweg-ID gibt die Formatspezifikation Auskunft; den Prüfer finden Sie unter Leitweg-ID.

Häufige Stolpersteine

Drei Fehler tauchen bei selbst erstellten XRechnungen immer wieder auf. Erstens eine Leitweg-ID mit vertauschten Ziffern; die Prüfziffer verrät das. Zweitens ein Ansprechpartner ohne Telefonnummer, weil das Feld auf Papierrechnungen selten vorkommt. Drittens eine Rechnungsnummer, die schon einmal verwendet wurde. Gegen die ersten beiden hilft das Formular; die Nummer müssen Sie selbst fortlaufend vergeben. Hintergrund zum Format selbst finden Sie unter XRechnung.

Häufige Fragen

Soll ich die XRechnung als UBL oder als CII herunterladen?

Inhaltlich sind beide gleich, denn die XRechnung legt die Daten fest, nicht die Syntax. UBL ist bei Behörden und im Peppol-Netz verbreitet, CII ist die Grundlage von ZUGFeRD. Verlangt Ihr Empfänger nichts Bestimmtes, nehmen Sie UBL. Die Plattformen des Bundes akzeptieren beide Varianten; im Zweifel fragen Sie den Rechnungsempfänger, was sein Programm am besten liest.

Was trage ich als Käuferreferenz ein, wenn der Kunde keine Behörde ist?

Die Regel BR-DE-15 verlangt in jeder XRechnung eine Käuferreferenz im Feld BT-10. Bei Behörden ist das die Leitweg-ID. Unternehmen nennen oft eine Bestell- oder Kostenstellennummer; fragen Sie danach. Gibt der Kunde nichts vor, setzt das Formular einen Bindestrich ein, den die Prüfregeln als Platzhalter akzeptieren. So bleibt die Datei gültig.

Warum verlangt die XRechnung Telefon und E-Mail des Verkäufers?

Die deutschen Regeln BR-DE-2 bis BR-DE-7 schreiben eine Kontaktgruppe des Verkäufers mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse vor. Der Rechnungsempfänger soll bei Rückfragen sofort eine Person erreichen. In einer ZUGFeRD-Rechnung nach EN 16931 sind diese Angaben freiwillig. Fehlt eine davon, zeigt das Formular das betroffene Feld rot an und sperrt den Download.

Kann ich die erzeugte XRechnung selbst noch einmal kontrollieren?

Ja. Öffnen Sie die heruntergeladene Datei im Viewer dieser Seite, dann sehen Sie sie als normale Rechnung mit allen Beträgen. Die Vorprüfung im Validator zeigt zusätzlich die geprüften Regeln. Wer ganz sichergehen will, lässt die Datei durch den Validator der KoSIT laufen, der kostenlos zum Herunterladen bereitsteht und auf dem eigenen Rechner arbeitet.

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