E-Rechnung Beispiel: vier Musterrechnungen zum Ansehen und Laden
Fall und Syntax wählen: Die Musterrechnung erscheint lesbar und lässt sich als XRechnung oder als ZUGFeRD-PDF herunterladen. Alle Daten sind erfunden.
Beispielrechnung RE-2026-0415
1.323,38 €
Dienstleistung mit 19 % und 7 %
| Netto | 1.119,06 € |
| Umsatzsteuer | 204,32 € |
| Besonderheit | Zwei Steuersätze, je eine Zeile in der Aufschlüsselung |
Rechnungssteller
Muster Webdesign GmbH
Beispielweg 12
10115 Berlin
- USt-IdNr.:
- DE123456789
- Steuernummer:
- 30/123/45678
- Kontakt:
- Buchhaltung · +49 30 0000000 · rechnung@muster-webdesign.example
- Elektronische Adresse:
- rechnung@muster-webdesign.example (EM)
Rechnungsempfänger
Beispiel Handel KG
Musterstraße 5
50667 Köln
- USt-IdNr.:
- DE987654321
- Elektronische Adresse:
- eingang@beispiel-handel.example (EM)
Rechnung RE-2026-0415
- Nummer
- RE-2026-0415
- Datum
- 25.10.2026
- Leistungsdatum
- 20.10.2026
- Fällig
- 08.11.2026
- Käuferreferenz (BT-10)
- -
| Pos. | Bezeichnung | Menge | Preis | USt | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Gestaltung Startseite | 12 Stunde | 85,00 € | 19 % | 1.020,00 € |
| 2 | Hosting Oktober 2026 | 1 Monat | 29,90 € | 19 % | 29,90 € |
| 3 | Fachbuch Barrierefreiheit | 2 Stück | 34,58 € | 7 % | 69,16 € |
| Summe Positionen | 1.119,06 € |
| Gesamt ohne USt | 1.119,06 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 199,48 € |
| Umsatzsteuer 7 % | 4,84 € |
| Gesamt mit USt | 1.323,38 € |
| Zahlbetrag | 1.323,38 € |
Zahlung: SEPA-Überweisung
Konto DE02120300000000202051 · Kontoinhaber Muster Webdesign GmbH
Bedingungen: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Technische Angaben
- Syntax
- –
- Standard
- XRechnung 3.0
- Profil
- XRECHNUNG
- Spezifikation (BT-24)
- –
- Prozess (BT-23)
- –
Erstellt von Radif Partners · Methode · UStG, BMF-Schreiben und XRechnung 3.0.2 geprüft am 25. Oktober 2026
Eine Beispielrechnung zeigt am schnellsten, wie eine E-Rechnung aufgebaut ist. Auf dieser Seite stehen vier Fälle mit erfundenen Daten bereit: eine Dienstleistung mit 19 und 7 Prozent Umsatzsteuer über 1.323,38 €, die Rechnung eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG ohne Steuer, eine Bauleistung mit Umkehr der Steuerschuld nach § 13b UStG und eine Rechnung an eine Bundesbehörde mit Leitweg-ID. Jede lässt sich als XRechnung in UBL- oder CII-Syntax und als ZUGFeRD-PDF herunterladen. Die Beträge rechnet das Programm aus den Positionen, nicht von Hand, und die erzeugten XML-Dateien hat Radif Partners mit dem amtlichen Validator der KoSIT für XRechnung 3.0.2 geprüft: Alle vier Fälle werden in beiden Syntaxen als gültig angenommen. Die Muster eignen sich, um das eigene Programm zu testen, den Empfang beim Kunden auszuprobieren oder die Felder der Norm EN 16931 kennenzulernen. Als echte Rechnung verwenden dürfen Sie sie nicht: Namen, Steuernummern, IBAN und Leitweg-ID sind fiktiv.
Die vier Fälle im Überblick
| Fall | Besonderheit | Netto | Steuer | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|---|
| Dienstleistung | 19 % und 7 % | 1.119,06 € | 204,32 € | 1.323,38 € |
| Kleinunternehmer | Kategorie E, § 19 UStG | 480,00 € | 0,00 € | 480,00 € |
| Bauleistung | Kategorie AE, § 13b UStG | 4.550,00 € | 0,00 € | 4.550,00 € |
| Bundesbehörde | Leitweg-ID, Bestellnummer | 1.049,90 € | 199,48 € | 1.249,38 € |
Fall 1: Dienstleistung mit zwei Steuersätzen
Eine Webagentur berechnet einem Händler 12 Stunden Gestaltung zu 85,00 €, einen Monat Hosting und zwei Fachbücher. Die ersten beiden Positionen tragen 19 Prozent, die Bücher 7 Prozent. In der E-Rechnung führt das zu zwei Zeilen in der Steueraufschlüsselung (BG-23): eine je Kombination aus Kategorie und Satz, jede mit Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag. Die Summe der Steuerbeträge ergibt das Feld BT-110, die Summe aus Netto und Steuer den Bruttobetrag BT-112. Weicht eine dieser Summen um einen Cent ab, meldet die Prüfung einen Fehler nach den Regeln BR-CO-14 oder BR-CO-15.
Fall 2: Kleinunternehmerin ohne Umsatzsteuer
Eine Fotografin rechnet einen halben Tag Produktfotos pauschal mit 480 € ab. Sie ist Kleinunternehmerin nach § 19 UStG, weist also keine Steuer aus. Die Position bekommt die Kategorie E, die Aufschlüsselung den Befreiungsgrund in BT-120. Ausstellen müsste sie keine E-Rechnung, denn Kleinunternehmer dürfen immer auch eine sonstige Rechnung schreiben. Das Muster zeigt, wie es aussieht, wenn sie es freiwillig tut. Eine Falle steckt im Detail: Ohne USt-IdNr. verlangt die Regel BR-CO-26 eine andere Kennung des Verkäufers, hier die Steuernummer.
Fall 3: Bauleistung mit Reverse Charge
Ein Bauunternehmen verlegt 140 Quadratmeter Estrich für einen anderen Bauunternehmer. Nach § 13b UStG schuldet der Empfänger die Steuer, die Rechnung weist sie deshalb nicht aus. Die Position trägt die Kategorie AE, der Befreiungsgrund nennt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, und beide Seiten müssen ihre USt-IdNr. angeben. Fehlt die des Käufers, schlägt die Regel BR-AE-02 an.
Fall 4: Rechnung an eine Bundesbehörde
Dieselbe Agentur rechnet gegenüber einer fiktiven Bundesbehörde ab. Hier gilt die E-Rechnungsverordnung: Die Rechnung braucht die Leitweg-ID 991-12345ABCDE-16 als Käuferreferenz im Feld BT-10 und als elektronische Adresse des Käufers mit dem Schema 0204. Dazu kommt die Bestellnummer des Auftraggebers. Welche Felder für Ihren eigenen Fall Pflicht sind, zeigt der kleine Rechner:
Pflichtfelder für Ihren Fall
Pflichtfelder für Ihren Fall
13
| Davon aus dem UStG | 10 |
| Davon nur technisch (Norm, KoSIT) | 3 |
Wie die Muster geprüft wurden
Die Dateien entstehen bei jedem Aufruf neu aus denselben Daten, mit demselben Programmteil, der auch den Rechnungsersteller antreibt. Vor der Veröffentlichung hat Radif Partners alle vier Fälle in UBL und CII mit dem Validator der KoSIT und der Konfiguration für XRechnung 3.0.2 geprüft; alle acht Dateien wurden angenommen. Die ZUGFeRD-PDFs bestehen die Prüfung auf PDF/A-3. Eigene Rechnungen schreiben Sie mit dem Rechnungsersteller; welche Felder die Norm vorgibt, erklärt EN 16931.