E-Rechnung Formate: welches Format hat Ihre Datei?

Datei ablegen oder ein Beispiel wählen: Die Erkennung liest die Kennung der Rechnung und sagt, ob sie als E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt.

Ihre Datei bleibt auf Ihrem Gerät: Sie wird in diesem Browserfenster gelesen und nicht hochgeladen.

Format der Datei

ZUGFeRD / Factur-X EN 16931

E-Rechnung nach UStGJa
SyntaxUN/CEFACT CII
Kennung (BT-24)urn:cen.eu:en16931:2017

Beispiel mit erfundenen Daten

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Rechnungssteller

Muster Webdesign GmbH

Beispielweg 12

10115 Berlin

USt-IdNr.:
DE123456789
Steuernummer:
30/123/45678
Kontakt:
Buchhaltung · +49 30 0000000 · rechnung@muster-webdesign.example
Elektronische Adresse:
rechnung@muster-webdesign.example (EM)

Rechnungsempfänger

Beispiel Handel KG

Musterstraße 5

50667 Köln

USt-IdNr.:
DE987654321
Elektronische Adresse:
eingang@beispiel-handel.example (EM)

Rechnung RE-2026-0415

Nummer
RE-2026-0415
Datum
25.10.2026
Leistungsdatum
20.10.2026
Fällig
08.11.2026
Käuferreferenz (BT-10)
-
Pos.BezeichnungMengePreisUStNetto
1Gestaltung Startseite12 Stunde85,00 €19 % 1.020,00 €
2Hosting Oktober 20261 Monat29,90 €19 % 29,90 €
3Fachbuch Barrierefreiheit2 Stück34,58 €7 % 69,16 €
Summe Positionen1.119,06 €
Gesamt ohne USt1.119,06 €
Umsatzsteuer 19 %199,48 €
Umsatzsteuer 7 %4,84 €
Gesamt mit USt1.323,38 €
Zahlbetrag1.323,38 €

Zahlung: SEPA-Überweisung

Konto DE02120300000000202051 · Kontoinhaber Muster Webdesign GmbH

Bedingungen: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Technische Angaben
Syntax
UN/CEFACT CII D16B
Standard
ZUGFeRD / Factur-X
Profil
EN 16931
Spezifikation (BT-24)
urn:cen.eu:en16931:2017
Prozess (BT-23)
–

Erstellt von Radif Partners · Methode · UStG, BMF-Schreiben und XRechnung 3.0.2 geprüft am 25. Oktober 2026

Als E-Rechnung zählt in Deutschland jede Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Das Bundesfinanzministerium nennt dafür vor allem drei Wege: die XRechnung der KoSIT, aktuell Version 3.0.2, als reine XML in UBL oder CII; ZUGFeRD beziehungsweise Factur-X ab Version 2.0.1, eine PDF mit eingebetteter CII-XML, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC WL; und andere Formate, etwa Peppol BIS Billing oder EDI-Nachrichten, wenn sich ihre Angaben richtig und vollständig in die Norm übertragen lassen. Welches Format eine Datei hat, steht in ihr selbst: Das Feld BT-24 enthält die Kennung der Spezifikation, also eine Zeichenkette, die mit urn:cen.eu:en16931:2017 beginnt und je nach Format um einen Zusatz ergänzt wird. Die Erkennung oben liest dieses Feld, die Syntax und bei PDFs die eingebettete Datei aus. Keine E-Rechnung sind PDFs ohne XML, Scans, Office-Dateien und die alte Version ZUGFeRD 1.0. EDI bleibt mit Zustimmung bis Ende 2027 zulässig.

Die zulässigen Formate im Überblick

Formate und ihre Kennung, wie die Erkennung dieser Seite sie auswertet.
FormatSyntaxKennung in BT-24 enthältE-Rechnung
XRechnungUBL oder CIIxrechnung_3.0Ja
ZUGFeRD / Factur-X EN 16931CII in PDF/A-3nur urn:cen.eu:en16931:2017Ja
ZUGFeRD BASIC, EXTENDEDCII in PDF/A-3factur-x.eu mit basic oder extendedJa
ZUGFeRD MINIMUM, BASIC WLCII in PDF/A-3factur-x.eu mit minimum oder basicwlNein
Peppol BIS Billing 3.0UBLpeppol.eu:2017:poacc:billing:3,0Ja
EDI, z. B. EDIFACTeigene SyntaxkeineÜbergang bis 31. Dezember 2027

Die Grundlage ist § 14 Abs. 1 UStG: strukturiertes Format, elektronische Verarbeitung möglich, Übereinstimmung mit der Norm. Welche Formate das konkret erfüllen, beschreibt das Bundesfinanzministerium in seiner FAQ zur E-Rechnung und im Schreiben vom 15. Oktober 2025. XRechnung und ZUGFeRD ab 2.0.1 sind dort ausdrücklich genannt, andere Formate unter der Bedingung, dass die Angaben verlustfrei in die Norm übertragbar sind.

So arbeitet die Erkennung

Die Erkennung oben geht in drei Schritten vor. Zuerst prüft sie, ob die Datei eine PDF oder eine XML ist. Bei einer PDF sucht sie unter den Anhängen nach einer Rechnungs-XML und liest sie aus. Dann bestimmt sie die Syntax am Wurzelelement: Invoice oder CreditNote für UBL, CrossIndustryInvoice für CII, CrossIndustryDocument für das alte ZUGFeRD 1.0. Zuletzt liest sie die Kennung der Spezifikation und ordnet sie einem Format, einem Profil und einer Version zu.

Alles geschieht in Ihrem Browser. Die Datei wird nicht übertragen, und nach dem Schließen des Fensters ist nichts gespeichert. Für die Kennung reicht schon die Angabe in der Datei; ob der Inhalt alle Regeln einhält, prüft der Validator.

UBL und CII: zwei Schreibweisen derselben Rechnung

Die Norm EN 16931 beschreibt nur, welche Angaben eine Rechnung hat. Wie sie in XML geschrieben werden, legen zwei Syntaxen fest: UBL 2.1 von OASIS und Cross Industry Invoice von UN/CEFACT. In UBL steht der Zahlbetrag im Element PayableAmount, in CII im Element DuePayableAmount; gemeint ist in beiden Fällen BT-115. Programme in Deutschland sollen beide lesen können. Für Sie als Absender bedeutet das: Die Wahl der Syntax ist Geschmackssache, die Wahl des Formats nicht.

EDI im Übergang

Viele Handels- und Industrieunternehmen tauschen Rechnungen seit Jahrzehnten per EDI, etwa im Format EDIFACT. Nach § 27 Abs. 38 UStG bleibt das mit Zustimmung des Empfängers bis Ende 2027 zulässig. Danach ist EDI nur noch erlaubt, wenn sich die Angaben richtig und vollständig in ein Format nach EN 16931 übertragen lassen. Ob Ihr EDI-Verfahren darunter fällt, prüft der Rechner:

EDI-Rechnung zulässig?

EDI-Rechnung zulässig?

Ja

Übergang endet31. Dezember 2027
Danach nötigInteroperabilität mit EN 16931
EDI im Detail prüfen →

Mehr zu den Bedingungen steht auf EDI-Rechnung. Was eine E-Rechnung grundsätzlich ausmacht, erklärt Was ist eine E-Rechnung?, und welches Datenmodell hinter allen Formaten steckt, EN 16931.

Häufige Fragen

Woran erkennt man das Format einer E-Rechnung?

An der Kennung im Feld BT-24, in UBL im Element CustomizationID, in CII im Element GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter. Endet sie auf xrechnung_3.0, ist es eine XRechnung; enthält sie factur-x.eu mit einem Profilnamen, ist es ZUGFeRD; enthält sie peppol.eu, ist es Peppol BIS. Die Formaterkennung auf dieser Seite liest das automatisch und zeigt die vollständige Kennung an.

Ist eine Peppol-Rechnung in Deutschland eine E-Rechnung?

Ja. Peppol BIS Billing 3.0 ist eine Ausprägung der EN 16931 in der Syntax UBL und damit ein zulässiges Format. Über das Peppol-Netz können Sie auch an Behörden des Bundes liefern, die Peppol als Eingangskanal anbieten. Für den Versand brauchen Sie einen Zugangspunkt, meist über Ihre Buchhaltungssoftware oder einen Dienstleister.

Warum zeigt die Erkennung bei meiner Datei unbekannt?

Dann fehlt die Kennung in BT-24 oder sie gehört zu keinem bekannten Format. Das passiert bei selbst gebauten XML-Exporten, bei Dateien, die keine Rechnung sind, etwa Lieferscheine, und bei beschädigten Dateien. Eine Rechnung ohne gültige Kennung ist keine E-Rechnung nach EN 16931. Bitten Sie den Absender um eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei.

Gilt ZUGFeRD 1.0 noch als E-Rechnung?

Nein. ZUGFeRD 1.0 erschien vor der europäischen Norm und erfüllt sie nicht. Für Inlandsumsätze zwischen Unternehmen ist eine solche Datei deshalb eine sonstige Rechnung. Lesen können Sie die eingebettete Datei weiterhin, und für alte Belege im Archiv ändert sich nichts. Neue Rechnungen sollten mindestens ZUGFeRD 2.0.1 nutzen, besser die aktuelle Fassung.

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