XRechnung oder ZUGFeRD: das richtige Format wählen

Sagen Sie, wer die Rechnung bekommt und ob ein Mensch sie ohne Software liest: Das Werkzeug empfiehlt das Format und nennt, was dabei zu beachten ist.

Liest ein Mensch die Rechnung ohne Software?

Empfohlenes Format

ZUGFeRD EN 16931

ZUGFeRD verbindet eine lesbare PDF mit der XML: der Kunde kann sie öffnen wie bisher, seine Software liest die Daten.

Leitweg-ID nötigNein
Sichtbare PDF dabeiJa
VersandE-Mail genügt

XRechnung und ZUGFeRD ab 2.0.1 (außer MINIMUM und BASIC WL) sind beide E-Rechnungen im Sinne des UStG.

So wird geprüft

Erstellt von Radif Partners · Methode · UStG, BMF-Schreiben und XRechnung 3.0.2 geprüft am 25. Oktober 2026

XRechnung und ZUGFeRD sind beide E-Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, solange ZUGFeRD mindestens in Version 2.0.1 und im Profil BASIC oder höher vorliegt. Beide beruhen auf der europäischen Norm EN 16931 und enthalten dieselben Pflichtangaben. Der Unterschied liegt in der Verpackung: Die XRechnung ist eine reine XML-Datei mit den zusätzlichen deutschen Regeln der KoSIT, ZUGFeRD eine PDF/A-3, in der die XML als Anhang steckt. Für Rechnungen an Unternehmen dürfen Sie frei wählen; ZUGFeRD hat den Vorteil, dass auch ein Kunde ohne passende Software die Rechnung lesen kann. Für Rechnungen an Behörden des Bundes verlangt die E-Rechnungsverordnung eine XRechnung oder ein anderes Format nach EN 16931; die Plattformen des Bundes nehmen ZUGFeRD nur im Profil XRECHNUNG und nur als reine XML an. Länder und Kommunen verlangen ebenfalls fast immer XRechnung mit Leitweg-ID. Wer an beide Gruppen liefert, braucht ein Programm, das beide Formate schreibt, oder den Rechnungsersteller dieser Seite.

Die Formate nebeneinander

XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich.
MerkmalXRechnungZUGFeRD
HerausgeberKoSIT, im Auftrag von Bund und LändernFeRD, gemeinsam mit Frankreich als Factur-X
DateiformReine XMLPDF/A-3 mit eingebetteter XML
Syntax der DatenUBL oder CIICII
Für Menschen lesbarNur mit ViewerJa, als PDF
Aktuelle Version3.0.22.5.2
Rechnung an BundesbehördenJaNur Profil XRECHNUNG, als reine XML
Rechnung an UnternehmenJaJa, ab 2.0.1 und Profil BASIC

Beide Formate transportieren dasselbe Datenmodell. Die Rechnungsnummer liegt in beiden im Feld BT-1, der Zahlbetrag in BT-115, und die Geschäftsregeln der Norm gelten gleichermaßen. Die XRechnung legt aber zusätzlich deutsche Regeln fest, etwa eine Kontaktperson des Verkäufers und eine Käuferreferenz. Eine ZUGFeRD-Datei im Profil EN 16931 braucht diese Angaben nicht; dafür bringt sie eine Ansicht mit, die der Kunde ohne Werkzeug lesen kann.

Die Entscheidung hängt am Empfänger

Statt nach dem besseren Format zu fragen, lohnt die Frage, wer die Rechnung verarbeitet. Drei typische Fälle:

  • Bundesbehörde: Die E-Rechnungsverordnung verlangt ein Format nach EN 16931, und die FAQ von E-Rechnung Bund nennt als Regelfall die XRechnung. Leitweg-ID in BT-10 ist Pflicht.
  • Land oder Kommune: eigene Landesregeln, in der Praxis fast immer XRechnung mit Leitweg-ID über das Portal des Landes.
  • Unternehmen im Inland: beide Formate. Kleine Kunden ohne Buchhaltungssoftware kommen mit ZUGFeRD besser zurecht, große Kunden mit automatischem Eingang oft mit XRechnung.

Wenn Sie es nicht wissen, fragen Sie den Kunden. Viele Unternehmen nennen im Bestellprozess oder auf ihrer Website, welches Format und welche Adresse sie für Rechnungen nutzen.

Wie Sie das gewählte Format verschicken

Per E-Mail dürfen Sie beide Formate senden; der Empfang über ein E-Mail-Postfach genügt nach der FAQ des Bundesfinanzministeriums. Für den Bund gelten engere Vorgaben, zum Beispiel eine Rechnung pro E-Mail. Der Rechner zeigt, ob Ihr Anhang angenommen wird:

Versand per E-Mail

Versand per E-Mail

Geht

Signatur nötigNein
Text der E-MailFrei, nicht Teil der Rechnung
Zugang beim EmpfängerPostfach muss Anhänge annehmen
Versand genauer prüfen →

Aufwand beim Umstieg

Für den Rechnungssteller ist der Aufwand ähnlich. Ein Programm, das eine der beiden Varianten schreibt, kann meist auch die andere, denn die Daten sind dieselben. Wer selten Rechnungen schreibt, kann beide Formate im Rechnungsersteller erzeugen und dort sogar zwischen ihnen wechseln, ohne die Angaben neu einzugeben. Wer regelmäßig an Behörden liefert, sollte zusätzlich die deutschen Pflichtfelder kennen; sie stehen auf XRechnung. Die Unterschiede der ZUGFeRD-Profile erklärt ZUGFeRD.

Beim Aufbewahren ist der Unterschied kleiner, als oft angenommen wird. Nach der geänderten GoBD zählt die XML; bei ZUGFeRD bewahren Sie am besten die ganze Datei auf, bei XRechnung die XML selbst. Eine daraus erzeugte Ansicht oder ein Ausdruck ersetzt das Original in keinem Fall.

Häufige Fragen

Darf ich Firmenkunden statt ZUGFeRD eine XRechnung schicken?

Ja. Zwischen Unternehmen sind beide Formate gleichwertig, und der Empfänger muss jede E-Rechnung annehmen, die der Norm entspricht. Praktisch sollten Sie aber fragen, ob Ihr Kunde die XML lesen kann. Ein kleiner Betrieb ohne Buchhaltungssoftware sieht bei einer XRechnung nur Programmcode und muss erst einen Viewer finden; bei ZUGFeRD öffnet er einfach die PDF.

Kann eine Rechnung zugleich XRechnung und ZUGFeRD sein?

Ja, im Profil XRECHNUNG von ZUGFeRD. Dann steckt in der PDF eine XML, die alle deutschen Regeln der XRechnung erfüllt. Eine solche Datei eignet sich für Firmenkunden, die die PDF lesen wollen. Die Plattformen des Bundes verlangen aber nur die XML ohne PDF; laden Sie dort also die eingebettete Datei hoch, nicht die ganze PDF.

Welches Format ist für meine Buchhaltung beim Empfang einfacher?

Für die Buchung macht es kaum einen Unterschied, denn in beiden Fällen liest das Programm die XML. Bei ZUGFeRD haben Sie zusätzlich die gewohnte Ansicht. Aufbewahren müssen Sie in beiden Fällen die XML; die PDF einer ZUGFeRD-Rechnung nur dann zusätzlich, wenn sie steuerlich wichtige Angaben enthält, die in der XML fehlen.

Was ist mit Kunden im EU-Ausland?

Die deutsche Pflicht gilt nur für Umsätze zwischen Unternehmen, die beide im Inland ansässig sind. Für Kunden in anderen EU-Staaten ist das Format frei wählbar, solange beide zustimmen. Verbreitet ist dort Peppol BIS Billing in UBL, ebenfalls nach EN 16931. Manche Länder haben eigene Pflichten, die Ihr Kunde kennen sollte.

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