XRechnung in PDF umwandeln und richtig ablegen

XML-Datei auswählen: Die Rechnung erscheint lesbar, mit allen Positionen und Beträgen. Ein Klick auf Drucken erzeugt eine PDF für Ablage, Freigabe oder Steuerbüro.

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Rechnung von Muster Webdesign GmbH

1.323,38 €

XRechnung · UBL

NummerRE-2026-0415
Datum25.10.2026
Fällig08.11.2026
VorprüfungKeine Fehler

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Rechnungssteller

Muster Webdesign GmbH

Beispielweg 12

10115 Berlin

USt-IdNr.:
DE123456789
Steuernummer:
30/123/45678
Kontakt:
Buchhaltung · +49 30 0000000 · rechnung@muster-webdesign.example
Elektronische Adresse:
rechnung@muster-webdesign.example (EM)

Rechnungsempfänger

Beispiel Handel KG

Musterstraße 5

50667 Köln

USt-IdNr.:
DE987654321
Elektronische Adresse:
eingang@beispiel-handel.example (EM)

Rechnung RE-2026-0415

Nummer
RE-2026-0415
Datum
25.10.2026
Leistungsdatum
20.10.2026
Fällig
08.11.2026
Käuferreferenz (BT-10)
-
Pos.BezeichnungMengePreisUStNetto
1Gestaltung Startseite12 Stunde85,00 €19 % 1.020,00 €
2Hosting Oktober 20261 Monat29,90 €19 % 29,90 €
3Fachbuch Barrierefreiheit2 Stück34,58 €7 % 69,16 €
Summe Positionen1.119,06 €
Gesamt ohne USt1.119,06 €
Umsatzsteuer 19 %199,48 €
Umsatzsteuer 7 %4,84 €
Gesamt mit USt1.323,38 €
Zahlbetrag1.323,38 €

Zahlung: SEPA-Überweisung

Konto DE02120300000000202051 · Kontoinhaber Muster Webdesign GmbH

Bedingungen: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Technische Angaben
Syntax
UBL 2.1
Standard
XRechnung 3.0
Profil
XRECHNUNG
Spezifikation (BT-24)
urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0
Prozess (BT-23)
urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:01:1.0

Erstellt von Radif Partners · Methode · UStG, BMF-Schreiben und XRechnung 3.0.2 geprüft am 25. Oktober 2026

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei und hat von sich aus keine Ansicht für Menschen. Um sie als PDF zu speichern, braucht es einen Viewer, der die Datenfelder in ein Rechnungslayout setzt; danach erzeugt die Druckfunktion des Browsers mit dem Ziel „Als PDF speichern“ die Datei. Das Werkzeug oben erledigt beides in Ihrem Browser, ohne Upload: Es liest UBL- und CII-Dateien, zeigt Verkäufer, Käufer, Positionen, Steueraufschlüsselung, Bankverbindung und Zahlungsziel und druckt nur die Rechnung, ohne Menü und Werbung. Wichtig für die Buchhaltung: Die PDF ist eine Lesekopie, nicht das Original. Nach den GoBD in der Fassung vom 14. Juli 2025 muss die XML-Datei aufbewahrt werden, unverändert und 8 Jahre lang nach § 14b UStG. Eine daraus erzeugte PDF müssen Sie nicht zusätzlich aufheben, solange sie keine eigenen steuerlich wichtigen Angaben trägt, etwa Buchungs- oder Freigabevermerke. Löschen dürfen Sie die XML nie zugunsten der PDF.

Vom Datensatz zur lesbaren Seite

Wer eine XRechnung zum ersten Mal in einem Texteditor öffnet, sieht verschachtelte Elemente mit Namen wie cbc:PayableAmount oder ram:GrandTotalAmount. Diese Elemente entsprechen den Feldern der Norm EN 16931: BT-1 für die Rechnungsnummer, BT-27 für den Verkäufer, BT-115 für den Zahlbetrag. Ein Viewer übersetzt sie in eine gewohnte Rechnung. Er liest die Datei, erkennt die Syntax, also UBL oder CII, und ordnet jedes Element seinem Platz im Layout zu.

Die Druckfunktion des Browsers macht daraus eine PDF. Wählen Sie im Druckdialog als Ziel „Als PDF speichern“; das Werkzeug druckt dabei nur die Rechnung selbst, ohne Seitennavigation, Werbeflächen oder Formulare. Format A4, Ränder und Seitenumbruch stellt die Seite passend ein. Die amtliche Alternative ist der Viewer im Rahmen von ELSTER, der ebenfalls eine Ansicht erzeugt.

Was in der PDF steht und was nicht

Inhalt einer aus einer XRechnung erzeugten PDF.
BereichIn der PDFHinweis
Verkäufer, Käuferjamit Anschrift, Steuernummer, USt-IdNr., Kontakt
PositionenjaMenge, Einheit, Einzelpreis, Nettobetrag, Steuersatz
Steuer und SummenjaAufschlüsselung je Steuersatz, Zahlbetrag
ZahlungjaZahlungsart, IBAN, Zahlungsbedingungen
Anhänge (BG-24)nur NameInhalt bleibt in der XML
Logo, Briefkopfneinnicht Teil der Rechnungsdaten

Eingebettete Anhänge, etwa ein Stundennachweis oder ein Lieferschein, liegen in der XML als Base64-Text. Der Viewer nennt sie mit Dateiname und Typ, druckt sie aber nicht mit. Brauchen Sie diese Belege, bewahren Sie sie zusammen mit der XML auf, denn sie gehören zur Rechnung.

Aufbewahren: die XML, nicht die PDF

Mit der zweiten Änderung der GoBD vom 14. Juli 2025 hat das Bundesfinanzministerium geklärt, wie hybride und reine E-Rechnungen aufzubewahren sind. Nach den Randnummern 119, 125 und 131 der GoBD genügt es, den strukturierten Teil aufzubewahren. Eine Ansicht oder PDF, die nur dieselben Daten zeigt, muss nicht zusätzlich archiviert werden. Anders ist es, wenn die PDF eigene Angaben trägt, die für die Besteuerung wichtig sind, etwa Buchungsvermerke, Kontierungen oder Freigaben: Dann gehört auch sie ins Archiv.

Die Frist beträgt 8 Jahre nach § 14b UStG und § 147 Abs. 3 AO. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Wie lange eine bestimmte Rechnung noch aufzuheben ist, zeigt der kleine Rechner:

Aufbewahren bis

Aufbewahren bis

31. Dezember 2033

Was aufbewahrenDie XML-Datei im Originalformat
PDF-Teil einer ZUGFeRD-RechnungNur bei steuerlich wichtigen Zusätzen
Umwandeln, etwa in TIFFDie XML darf nicht verloren gehen
Auswertbar haltenJa, für die Betriebsprüfung
Aufbewahrung im Detail →

Typische Anlässe für die PDF

In der Praxis brauchen viele Unternehmen die PDF nicht für das Finanzamt, sondern für Menschen: die Freigabe durch den Abteilungsleiter, die Rückfrage beim Lieferanten, die Weitergabe an ein Steuerbüro, das noch keine XML liest, oder die Ablage beim Projekt. Für all das ist die gedruckte Ansicht gut geeignet. Kennzeichnen Sie Freigaben und Vermerke so, dass klar bleibt, zu welcher XML die PDF gehört, am besten über die Rechnungsnummer im Dateinamen.

Wer Rechnungen regelmäßig empfängt, findet die Abläufe unter E-Rechnungen empfangen und die Regeln zum Archiv unter E-Rechnungen archivieren. Für das bloße Ansehen ohne Druck genügt der Viewer zum Öffnen; den umgekehrten Weg beschreibt PDF in XRechnung umwandeln.

Häufige Fragen

Darf ich nach dem Umwandeln nur noch die PDF aufbewahren?

Nein. Die XML ist das Original der E-Rechnung und muss 8 Jahre unverändert gespeichert bleiben. Die GoBD in der Fassung vom 14. Juli 2025 verlangen die Aufbewahrung der strukturierten Datei; eine daraus gedruckte PDF ersetzt sie nicht. Die PDF dürfen Sie zusätzlich ablegen, etwa für die Freigabe im Team, müssen es aber nicht.

Warum sieht die PDF anders aus als die Rechnung meines Lieferanten?

Eine XRechnung enthält nur Daten, kein Layout. Jeder Viewer setzt dieselben Felder in seine eigene Darstellung, mit eigener Schrift, Reihenfolge und Beschriftung. Inhaltlich sind die Angaben identisch, denn sie stammen alle aus derselben XML. Logo, Farben und Briefkopf des Lieferanten fehlen, weil sie nicht Teil der Rechnungsdaten sind.

Welche Angaben der XRechnung erscheinen in der gedruckten PDF?

Der Viewer zeigt Verkäufer und Käufer mit Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer, Datum, Leistungsdatum, Fälligkeit, Käuferreferenz, alle Positionen mit Menge, Einheit und Preis, die Steueraufschlüsselung, die Summen, Zahlungsart, IBAN und Bemerkungen. Anhänge werden mit Namen aufgelistet. Unter den technischen Angaben stehen Syntax, Profil und Kennung der Spezifikation.

Wie drucke ich mehrere XRechnungen auf einmal als PDF?

Das Werkzeug öffnet jeweils eine Datei, damit jede Rechnung einzeln geprüft wird. Für viele Rechnungen im Monat ist ein Buchhaltungsprogramm mit Stapelverarbeitung sinnvoller. Für gelegentliche Rechnungen wählen Sie die nächste Datei einfach über denselben Knopf aus; die vorige Ansicht wird ersetzt, und es bleibt nichts gespeichert.

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