XRechnung in PDF umwandeln und richtig ablegen
XML-Datei auswählen: Die Rechnung erscheint lesbar, mit allen Positionen und Beträgen. Ein Klick auf Drucken erzeugt eine PDF für Ablage, Freigabe oder Steuerbüro.
Rechnung von Muster Webdesign GmbH
1.323,38 €
XRechnung · UBL
| Nummer | RE-2026-0415 |
| Datum | 25.10.2026 |
| Fällig | 08.11.2026 |
| Vorprüfung | Keine Fehler |
Beispiel mit erfundenen Daten
Rechnungssteller
Muster Webdesign GmbH
Beispielweg 12
10115 Berlin
- USt-IdNr.:
- DE123456789
- Steuernummer:
- 30/123/45678
- Kontakt:
- Buchhaltung · +49 30 0000000 · rechnung@muster-webdesign.example
- Elektronische Adresse:
- rechnung@muster-webdesign.example (EM)
Rechnungsempfänger
Beispiel Handel KG
Musterstraße 5
50667 Köln
- USt-IdNr.:
- DE987654321
- Elektronische Adresse:
- eingang@beispiel-handel.example (EM)
Rechnung RE-2026-0415
- Nummer
- RE-2026-0415
- Datum
- 25.10.2026
- Leistungsdatum
- 20.10.2026
- Fällig
- 08.11.2026
- Käuferreferenz (BT-10)
- -
| Pos. | Bezeichnung | Menge | Preis | USt | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Gestaltung Startseite | 12 Stunde | 85,00 € | 19 % | 1.020,00 € |
| 2 | Hosting Oktober 2026 | 1 Monat | 29,90 € | 19 % | 29,90 € |
| 3 | Fachbuch Barrierefreiheit | 2 Stück | 34,58 € | 7 % | 69,16 € |
| Summe Positionen | 1.119,06 € |
| Gesamt ohne USt | 1.119,06 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 199,48 € |
| Umsatzsteuer 7 % | 4,84 € |
| Gesamt mit USt | 1.323,38 € |
| Zahlbetrag | 1.323,38 € |
Zahlung: SEPA-Überweisung
Konto DE02120300000000202051 · Kontoinhaber Muster Webdesign GmbH
Bedingungen: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Technische Angaben
- Syntax
- UBL 2.1
- Standard
- XRechnung 3.0
- Profil
- XRECHNUNG
- Spezifikation (BT-24)
- urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0
- Prozess (BT-23)
- urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:01:1.0
Erstellt von Radif Partners · Methode · UStG, BMF-Schreiben und XRechnung 3.0.2 geprüft am 25. Oktober 2026
Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei und hat von sich aus keine Ansicht für Menschen. Um sie als PDF zu speichern, braucht es einen Viewer, der die Datenfelder in ein Rechnungslayout setzt; danach erzeugt die Druckfunktion des Browsers mit dem Ziel „Als PDF speichern“ die Datei. Das Werkzeug oben erledigt beides in Ihrem Browser, ohne Upload: Es liest UBL- und CII-Dateien, zeigt Verkäufer, Käufer, Positionen, Steueraufschlüsselung, Bankverbindung und Zahlungsziel und druckt nur die Rechnung, ohne Menü und Werbung. Wichtig für die Buchhaltung: Die PDF ist eine Lesekopie, nicht das Original. Nach den GoBD in der Fassung vom 14. Juli 2025 muss die XML-Datei aufbewahrt werden, unverändert und 8 Jahre lang nach § 14b UStG. Eine daraus erzeugte PDF müssen Sie nicht zusätzlich aufheben, solange sie keine eigenen steuerlich wichtigen Angaben trägt, etwa Buchungs- oder Freigabevermerke. Löschen dürfen Sie die XML nie zugunsten der PDF.
Vom Datensatz zur lesbaren Seite
Wer eine XRechnung zum ersten Mal in einem Texteditor öffnet, sieht verschachtelte Elemente mit Namen wie cbc:PayableAmount oder ram:GrandTotalAmount. Diese Elemente entsprechen den Feldern der Norm EN 16931: BT-1 für die Rechnungsnummer, BT-27 für den Verkäufer, BT-115 für den Zahlbetrag. Ein Viewer übersetzt sie in eine gewohnte Rechnung. Er liest die Datei, erkennt die Syntax, also UBL oder CII, und ordnet jedes Element seinem Platz im Layout zu.
Die Druckfunktion des Browsers macht daraus eine PDF. Wählen Sie im Druckdialog als Ziel „Als PDF speichern“; das Werkzeug druckt dabei nur die Rechnung selbst, ohne Seitennavigation, Werbeflächen oder Formulare. Format A4, Ränder und Seitenumbruch stellt die Seite passend ein. Die amtliche Alternative ist der Viewer im Rahmen von ELSTER, der ebenfalls eine Ansicht erzeugt.
Was in der PDF steht und was nicht
| Bereich | In der PDF | Hinweis |
|---|---|---|
| Verkäufer, Käufer | ja | mit Anschrift, Steuernummer, USt-IdNr., Kontakt |
| Positionen | ja | Menge, Einheit, Einzelpreis, Nettobetrag, Steuersatz |
| Steuer und Summen | ja | Aufschlüsselung je Steuersatz, Zahlbetrag |
| Zahlung | ja | Zahlungsart, IBAN, Zahlungsbedingungen |
| Anhänge (BG-24) | nur Name | Inhalt bleibt in der XML |
| Logo, Briefkopf | nein | nicht Teil der Rechnungsdaten |
Eingebettete Anhänge, etwa ein Stundennachweis oder ein Lieferschein, liegen in der XML als Base64-Text. Der Viewer nennt sie mit Dateiname und Typ, druckt sie aber nicht mit. Brauchen Sie diese Belege, bewahren Sie sie zusammen mit der XML auf, denn sie gehören zur Rechnung.
Aufbewahren: die XML, nicht die PDF
Mit der zweiten Änderung der GoBD vom 14. Juli 2025 hat das Bundesfinanzministerium geklärt, wie hybride und reine E-Rechnungen aufzubewahren sind. Nach den Randnummern 119, 125 und 131 der GoBD genügt es, den strukturierten Teil aufzubewahren. Eine Ansicht oder PDF, die nur dieselben Daten zeigt, muss nicht zusätzlich archiviert werden. Anders ist es, wenn die PDF eigene Angaben trägt, die für die Besteuerung wichtig sind, etwa Buchungsvermerke, Kontierungen oder Freigaben: Dann gehört auch sie ins Archiv.
Die Frist beträgt 8 Jahre nach § 14b UStG und § 147 Abs. 3 AO. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Wie lange eine bestimmte Rechnung noch aufzuheben ist, zeigt der kleine Rechner:
Aufbewahren bis
Aufbewahren bis
31. Dezember 2033
| Was aufbewahren | Die XML-Datei im Originalformat |
| PDF-Teil einer ZUGFeRD-Rechnung | Nur bei steuerlich wichtigen Zusätzen |
| Umwandeln, etwa in TIFF | Die XML darf nicht verloren gehen |
| Auswertbar halten | Ja, für die Betriebsprüfung |
Typische Anlässe für die PDF
In der Praxis brauchen viele Unternehmen die PDF nicht für das Finanzamt, sondern für Menschen: die Freigabe durch den Abteilungsleiter, die Rückfrage beim Lieferanten, die Weitergabe an ein Steuerbüro, das noch keine XML liest, oder die Ablage beim Projekt. Für all das ist die gedruckte Ansicht gut geeignet. Kennzeichnen Sie Freigaben und Vermerke so, dass klar bleibt, zu welcher XML die PDF gehört, am besten über die Rechnungsnummer im Dateinamen.
Wer Rechnungen regelmäßig empfängt, findet die Abläufe unter E-Rechnungen empfangen und die Regeln zum Archiv unter E-Rechnungen archivieren. Für das bloße Ansehen ohne Druck genügt der Viewer zum Öffnen; den umgekehrten Weg beschreibt PDF in XRechnung umwandeln.