EN 16931: die Pflichtfelder der europäischen Norm
Besteuerung und Empfänger wählen: Die Liste zeigt, welche Felder der Norm Ihre Rechnung füllen muss und welche davon auch das Umsatzsteuergesetz verlangt.
Pflichtfelder für Ihren Fall
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EN 16931 und die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.
| Davon aus dem UStG | 10 |
| Davon nur technisch (Norm, KoSIT) | 3 |
| BT/BG | Angabe | Regel | Gesetz |
|---|---|---|---|
| BT-1 | Rechnungsnummer | EN 16931 | § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG |
| BT-2 | Rechnungsdatum | EN 16931 | § 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG |
| BT-3 | Rechnungsart | EN 16931 | |
| BT-5 | Währung | EN 16931 | |
| BT-27 | Name des Verkäufers | EN 16931 | § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG |
| BG-5 | Anschrift des Verkäufers | EN 16931 | § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG |
| BT-31/32 | USt-IdNr. oder Steuernummer | BR-S-02 | § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG |
| BT-44 | Name des Käufers | EN 16931 | § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG |
| BG-8 | Anschrift des Käufers | EN 16931 | § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG |
| BT-72 | Liefer- oder Leistungsdatum | national | § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG |
| BG-25 | Positionen: Menge, Einheit, Bezeichnung, Preis | EN 16931 | § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG |
| BG-23 | Steueraufschlüsselung je Satz | EN 16931 | § 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG |
| BT-109/112/115 | Summen netto, brutto, fällig | EN 16931 |
Erstellt von Radif Partners · Methode · UStG, BMF-Schreiben und XRechnung 3.0.2 geprüft am 25. Oktober 2026
EN 16931 ist die europäische Norm für elektronische Rechnungen. Sie entstand im Auftrag der Richtlinie 2014/55/EU, die öffentliche Auftraggeber in der ganzen Union verpflichtet, Rechnungen nach dieser Norm anzunehmen, und wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) im Jahr 2017 veröffentlicht. Ihr Kern ist ein semantisches Datenmodell: Jede Angabe einer Rechnung hat einen Namen und eine Nummer, etwa BT-1 für die Rechnungsnummer oder BT-115 für den Zahlbetrag, und zusammengehörige Angaben bilden Gruppen wie BG-4 für den Verkäufer. Dazu kommen Geschäftsregeln mit Kennungen wie BR-01 oder BR-CO-15, die festlegen, welche Felder Pflicht sind und wie die Beträge zusammenhängen müssen. Wie das Modell als XML geschrieben wird, regeln zwei zugelassene Syntaxen, UBL und UN/CEFACT CII. Das deutsche Umsatzsteuergesetz knüpft seit 2025 die Definition der E-Rechnung an diese Norm. Nationale Ausprägungen wie die XRechnung schärfen sie nach, dürfen ihr aber nicht widersprechen. Kennung der reinen Norm im Feld BT-24 ist urn:cen.eu:en16931:2017.
Woher die Norm kommt
Bis in die 2010er-Jahre hatte fast jedes Land und jede Branche eigene Formate für elektronische Rechnungen. Die Richtlinie 2014/55/EU sollte das für öffentliche Aufträge vereinheitlichen. Sie beauftragte das CEN mit einer Norm für das semantische Datenmodell und verpflichtete die öffentlichen Auftraggeber der Mitgliedstaaten, Rechnungen nach dieser Norm anzunehmen und zu verarbeiten. Das Ergebnis ist die EN 16931, deren erster Teil 2017 erschien; daher die Jahreszahl in der Kennung.
Deutschland hat die Richtlinie für den Bund mit der E-Rechnungsverordnung umgesetzt. Seit der Neufassung von § 14 UStG gilt die Norm auch für Rechnungen zwischen Unternehmen: Eine E-Rechnung muss ihr entsprechen, gleich in welchem Format sie verschickt wird.
Datenmodell statt Dateiformat
Die Norm sagt nicht, wie eine Datei aussieht, sondern welche Informationen sie trägt. Das ist ihr wichtigster Gedanke. Eine Rechnung besteht aus vielen solchen Angaben, von denen nur ein Teil Pflicht ist. Jede hat eine feste Bedeutung, einen Datentyp und eine Kardinalität, also ob sie fehlen, einmal oder mehrfach vorkommen darf. Weil alle Formate dasselbe Modell nutzen, kann ein Programm eine UBL-Datei in eine CII-Datei umwandeln, ohne dass Angaben verloren gehen.
| Gruppe | Inhalt | Beispiele für Felder |
|---|---|---|
| BG-4 | Verkäufer | BT-27 Name, BT-31 USt-IdNr., BT-32 Steuernummer |
| BG-7 | Käufer | BT-44 Name, BT-48 USt-IdNr. |
| BG-16 | Zahlungsanweisungen | BT-81 Zahlungsart, BT-84 IBAN |
| BG-22 | Gesamtbeträge | BT-106 Summe Positionen, BT-109 netto, BT-112 brutto, BT-115 Zahlbetrag |
| BG-23 | Steueraufschlüsselung | BT-116 Bemessungsgrundlage, BT-117 Steuerbetrag, BT-118 Kategorie |
| BG-25 | Rechnungsposition | BT-129 Menge, BT-146 Preis, BT-153 Bezeichnung |
Was das Umsatzsteuergesetz zusätzlich verlangt
Die Norm ist branchen- und länderübergreifend. Einige Angaben, die das deutsche Recht für eine ordnungsgemäße Rechnung fordert, sind in ihr deshalb nur optional. Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG müssen trotzdem in der E-Rechnung stehen: vollständiger Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer, Menge und Art der Leistung, ihr Zeitpunkt, das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt sowie Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Befreiung. Das Lieferdatum etwa steht in BT-72, der Befreiungsgrund in BT-120. Die Liste oben trennt deshalb Felder, die nur die Norm verlangt, von solchen, die auch das Gesetz verlangt.
Profile und nationale Ausprägungen
Ein Land oder eine Branche darf die Norm einschränken, aber nicht erweitern, ohne den Standard zu verlassen. Eine solche Einschränkung heißt CIUS. Die XRechnung ist die deutsche CIUS: Sie macht etwa die Käuferreferenz und die Kontaktdaten des Verkäufers zur Pflicht. ZUGFeRD im Profil EN 16931 bildet die Norm dagegen ohne Zusätze ab, das Profil EXTENDED geht als sogenannte Extension weiter. Welches ZUGFeRD-Profil die Norm erfüllt, zeigt der Rechner:
Als E-Rechnung zwischen Unternehmen
Als E-Rechnung zwischen Unternehmen
Zulässig
| An Stellen des Bundes | Besser XRechnung |
| Name der XML im PDF | factur-x.xml |
| Aktuelle Version | 2.5.2 (4. August 2026) |
Für die Praxis heißt das: Wer nach EN 16931 rechnet, erfüllt die Pflicht zwischen Unternehmen. Wer an Behörden liefert, braucht die strengere XRechnung. Die Formate selbst vergleicht E-Rechnung Formate.