E-Rechnung erstellen: kostenlos, ohne Konto, im Browser
Format wählen, Daten eintragen, herunterladen. Netto, Steuer und Brutto rechnet das Formular selbst, und der Download bleibt gesperrt, bis alle Pflichtangaben stimmen.
Rechnungsbetrag
1.323,38 €
Bereit zum Herunterladen
| Netto | 1.119,06 € |
| Umsatzsteuer | 204,32 € |
| Datei | PDF/A-3 mit factur-x.xml (Profil EN 16931) |
| Vorprüfung | 66 Regeln, 0 Fehler |
Vorschau der Rechnung
Rechnungssteller
Muster Webdesign GmbH
Beispielweg 12
10115 Berlin
- USt-IdNr.:
- DE123456789
- Steuernummer:
- 30/123/45678
- Kontakt:
- Buchhaltung · +49 30 0000000 · rechnung@muster-webdesign.example
- Elektronische Adresse:
- rechnung@muster-webdesign.example (EM)
Rechnungsempfänger
Beispiel Handel KG
Musterstraße 5
50667 Köln
- USt-IdNr.:
- DE987654321
- Elektronische Adresse:
- eingang@beispiel-handel.example (EM)
Rechnung RE-2026-0415
- Nummer
- RE-2026-0415
- Datum
- 25.10.2026
- Leistungsdatum
- 20.10.2026
- Fällig
- 08.11.2026
- Käuferreferenz (BT-10)
- -
| Pos. | Bezeichnung | Menge | Preis | USt | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Gestaltung Startseite | 12 Stunde | 85,00 € | 19 % | 1.020,00 € |
| 2 | Hosting Oktober 2026 | 1 Monat | 29,90 € | 19 % | 29,90 € |
| 3 | Fachbuch Barrierefreiheit | 2 Stück | 34,58 € | 7 % | 69,16 € |
| Summe Positionen | 1.119,06 € |
| Gesamt ohne USt | 1.119,06 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 199,48 € |
| Umsatzsteuer 7 % | 4,84 € |
| Gesamt mit USt | 1.323,38 € |
| Zahlbetrag | 1.323,38 € |
Zahlung: SEPA-Überweisung
Konto DE02120300000000202051 · Kontoinhaber Muster Webdesign GmbH
Bedingungen: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Technische Angaben
- Syntax
- –
- Spezifikation (BT-24)
- –
- Prozess (BT-23)
- –
Erstellt von Radif Partners · Methode · UStG, BMF-Schreiben und XRechnung 3.0.2 geprüft am 25. Oktober 2026
Mit dem Formular auf dieser Seite erstellen Sie eine E-Rechnung nach der Norm EN 16931, ohne Software zu kaufen und ohne Konto. Zur Wahl stehen zwei Formate: eine ZUGFeRD-PDF, die Ihr Kunde wie gewohnt lesen kann und in der die Rechnungsdaten als XML stecken, oder eine XRechnung als reine XML-Datei, wahlweise in der Syntax UBL oder CII. Sie geben Ihre Firmendaten, den Empfänger, Rechnungsnummer, Datum und die Positionen ein; das Formular rechnet je Steuersatz die Steuer aus (19 oder 7 Prozent) und bildet die Summen auf den Cent. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG und für Bauleistungen mit Reverse Charge setzt es die richtige Steuerkategorie und den gesetzlichen Hinweis. Eine laufende Vorprüfung zeigt fehlende Angaben, und erst wenn keine Fehler mehr offen sind, lässt sich die Datei herunterladen. Alles geschieht in Ihrem Browser: Es wird nichts gespeichert und nichts übertragen. Pflicht wird das Ausstellen für die meisten Unternehmen ab 2027, für alle ab 2028.
Schritt für Schritt zur ersten E-Rechnung
Oben im Formular treffen Sie drei Entscheidungen. Das Format legt fest, ob Sie eine ZUGFeRD-PDF oder eine XRechnung bekommen. Der Empfänger unterscheidet zwischen einem Unternehmen und einer Behörde; bei einer Behörde verlangt das Formular die Leitweg-ID und erzeugt immer eine XRechnung. Die Umsatzsteuer steht auf „Normal“, auf „§ 19“ für Kleinunternehmer oder auf „§ 13b“, wenn Ihr Kunde die Steuer schuldet.
Danach füllen Sie fünf Blöcke aus: Ihr Unternehmen, den Empfänger, die Rechnungsdaten, die Positionen und die Zahlung. Zum Ausprobieren sind alle Felder mit erfundenen Daten vorbelegt; die Beispielrechnung ergibt 1.323,38 € Zahlbetrag aus drei Positionen mit zwei Steuersätzen. Mit „Alle Felder leeren“ beginnen Sie von vorn. Rechts sehen Sie während der Eingabe den Rechnungsbetrag, Netto und Steuer und den Stand der Prüfung.
Welche Angaben eine Rechnung braucht
Das Format ändert nichts an den Pflichtangaben. § 14 Abs. 4 UStG verlangt in jeder Rechnung über 250 Euro dieselben Inhalte, ob auf Papier oder als XML. Die Norm EN 16931 gibt jedem davon ein festes Feld:
| Pflichtangabe | Feld | Im Formular |
|---|---|---|
| Name und Anschrift des Leistenden | BT-27, BG-5 | Ihr Unternehmen |
| Name und Anschrift des Empfängers | BT-44, BG-8 | Empfänger der Rechnung |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | BT-31, BT-32 | Ihr Unternehmen |
| Ausstellungsdatum | BT-2 | Rechnungsdatum |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | BT-1 | Rechnungsnummer |
| Menge und Art der Leistung | BT-129, BT-153 | Positionen |
| Zeitpunkt der Leistung | BT-72 | Leistungsdatum |
| Entgelt nach Steuersätzen, Steuersatz und Steuerbetrag | BG-23 | wird berechnet |
| Hinweis auf Steuerbefreiung | BT-120 | wird bei § 19 und § 13b gesetzt |
Welche Felder in Ihrem konkreten Fall dazukommen, etwa die Käuferreferenz einer XRechnung oder die USt-IdNr. des Kunden beim Reverse Charge, zeigt die Übersicht:
Pflichtfelder für Ihren Fall
Pflichtfelder für Ihren Fall
13
| Davon aus dem UStG | 10 |
| Davon nur technisch (Norm, KoSIT) | 3 |
Kleinunternehmer und Reverse Charge
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Im Formular wählen Sie dafür „§ 19“: Alle Positionen erhalten die Kategorie E (steuerbefreit), der Steuersatz beträgt 0 Prozent, und als Befreiungsgrund steht der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG in der Rechnung. Das Feld für die USt-IdNr. verschwindet; Ihre Steuernummer dient dann zugleich als Kennung des Verkäufers. Ausstellen müssen Sie als Kleinunternehmer keine E-Rechnung, denn § 34a UStDV erlaubt Ihnen immer eine sonstige Rechnung; freiwillig dürfen Sie es aber. Mehr unter E-Rechnung für Kleinunternehmer.
Bei Bauleistungen und anderen Fällen des § 13b UStG schuldet Ihr Kunde die Steuer. Die Einstellung „§ 13b“ setzt die Kategorie AE, verlangt die USt-IdNr. des Empfängers und schreibt den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in die Rechnung.
Prüfen, herunterladen, versenden
Während Sie tippen, läuft im Hintergrund dieselbe Vorprüfung wie im XRechnung-Validator. Solange ein Fehler offen ist, sind die Download-Knöpfe grau. Ist alles vollständig, laden Sie bei ZUGFeRD die PDF herunter, wahlweise auch nur die enthaltene factur-x.xml; bei der XRechnung erhalten Sie die Datei in UBL oder CII. Verschicken Sie die Datei per E-Mail als Anhang. Bewahren Sie eine Kopie 8 Jahre lang auf, wie es § 14b UStG verlangt.
Wann sich ein Programm lohnt
Der Ersteller ist für einzelne Rechnungen gedacht: die erste E-Rechnung für einen Großkunden, eine Rechnung an eine Behörde, eine Gelegenheitsrechnung neben dem Hauptberuf. Er merkt sich keine Kunden und keine Nummern. Wer jeden Monat viele Rechnungen schreibt, spart mit einem Buchhaltungsprogramm Zeit, das XRechnung oder ZUGFeRD aus den Stammdaten erzeugt. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Sie noch Papier oder PDF verwenden; ab 2027 gilt nach § 27 Abs. 38 UStG die Pflicht stufenweise. Welches Format besser passt, vergleicht XRechnung oder ZUGFeRD.