E-Rechnung erstellen: kostenlos, ohne Konto, im Browser

Format wählen, Daten eintragen, herunterladen. Netto, Steuer und Brutto rechnet das Formular selbst, und der Download bleibt gesperrt, bis alle Pflichtangaben stimmen.

Format
Empfänger
Umsatzsteuer

Ihre Angaben bleiben in diesem Fenster: Es wird nichts gespeichert und nichts übertragen.

Rechnungsbetrag

1.323,38 €

Bereit zum Herunterladen

Netto1.119,06 €
Umsatzsteuer204,32 €
DateiPDF/A-3 mit factur-x.xml (Profil EN 16931)
Vorprüfung66 Regeln, 0 Fehler

Erzeugte Datei im Validator öffnen

Ihr Unternehmen
Empfänger der Rechnung
Rechnungsdaten
Positionen
Zahlung
Vorschau der Rechnung

Rechnungssteller

Muster Webdesign GmbH

Beispielweg 12

10115 Berlin

USt-IdNr.:
DE123456789
Steuernummer:
30/123/45678
Kontakt:
Buchhaltung · +49 30 0000000 · rechnung@muster-webdesign.example
Elektronische Adresse:
rechnung@muster-webdesign.example (EM)

Rechnungsempfänger

Beispiel Handel KG

Musterstraße 5

50667 Köln

USt-IdNr.:
DE987654321
Elektronische Adresse:
eingang@beispiel-handel.example (EM)

Rechnung RE-2026-0415

Nummer
RE-2026-0415
Datum
25.10.2026
Leistungsdatum
20.10.2026
Fällig
08.11.2026
Käuferreferenz (BT-10)
-
Pos.BezeichnungMengePreisUStNetto
1Gestaltung Startseite12 Stunde85,00 €19 % 1.020,00 €
2Hosting Oktober 20261 Monat29,90 €19 % 29,90 €
3Fachbuch Barrierefreiheit2 Stück34,58 €7 % 69,16 €
Summe Positionen1.119,06 €
Gesamt ohne USt1.119,06 €
Umsatzsteuer 19 %199,48 €
Umsatzsteuer 7 %4,84 €
Gesamt mit USt1.323,38 €
Zahlbetrag1.323,38 €

Zahlung: SEPA-Überweisung

Konto DE02120300000000202051 · Kontoinhaber Muster Webdesign GmbH

Bedingungen: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Technische Angaben
Syntax
–
Spezifikation (BT-24)
–
Prozess (BT-23)
–

Erstellt von Radif Partners · Methode · UStG, BMF-Schreiben und XRechnung 3.0.2 geprüft am 25. Oktober 2026

Mit dem Formular auf dieser Seite erstellen Sie eine E-Rechnung nach der Norm EN 16931, ohne Software zu kaufen und ohne Konto. Zur Wahl stehen zwei Formate: eine ZUGFeRD-PDF, die Ihr Kunde wie gewohnt lesen kann und in der die Rechnungsdaten als XML stecken, oder eine XRechnung als reine XML-Datei, wahlweise in der Syntax UBL oder CII. Sie geben Ihre Firmendaten, den Empfänger, Rechnungsnummer, Datum und die Positionen ein; das Formular rechnet je Steuersatz die Steuer aus (19 oder 7 Prozent) und bildet die Summen auf den Cent. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG und für Bauleistungen mit Reverse Charge setzt es die richtige Steuerkategorie und den gesetzlichen Hinweis. Eine laufende Vorprüfung zeigt fehlende Angaben, und erst wenn keine Fehler mehr offen sind, lässt sich die Datei herunterladen. Alles geschieht in Ihrem Browser: Es wird nichts gespeichert und nichts übertragen. Pflicht wird das Ausstellen für die meisten Unternehmen ab 2027, für alle ab 2028.

Schritt für Schritt zur ersten E-Rechnung

Oben im Formular treffen Sie drei Entscheidungen. Das Format legt fest, ob Sie eine ZUGFeRD-PDF oder eine XRechnung bekommen. Der Empfänger unterscheidet zwischen einem Unternehmen und einer Behörde; bei einer Behörde verlangt das Formular die Leitweg-ID und erzeugt immer eine XRechnung. Die Umsatzsteuer steht auf „Normal“, auf „§ 19“ für Kleinunternehmer oder auf „§ 13b“, wenn Ihr Kunde die Steuer schuldet.

Danach füllen Sie fünf Blöcke aus: Ihr Unternehmen, den Empfänger, die Rechnungsdaten, die Positionen und die Zahlung. Zum Ausprobieren sind alle Felder mit erfundenen Daten vorbelegt; die Beispielrechnung ergibt 1.323,38 € Zahlbetrag aus drei Positionen mit zwei Steuersätzen. Mit „Alle Felder leeren“ beginnen Sie von vorn. Rechts sehen Sie während der Eingabe den Rechnungsbetrag, Netto und Steuer und den Stand der Prüfung.

Welche Angaben eine Rechnung braucht

Das Format ändert nichts an den Pflichtangaben. § 14 Abs. 4 UStG verlangt in jeder Rechnung über 250 Euro dieselben Inhalte, ob auf Papier oder als XML. Die Norm EN 16931 gibt jedem davon ein festes Feld:

Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG und ihre Felder in der E-Rechnung.
PflichtangabeFeldIm Formular
Name und Anschrift des LeistendenBT-27, BG-5Ihr Unternehmen
Name und Anschrift des EmpfängersBT-44, BG-8Empfänger der Rechnung
Steuernummer oder USt-IdNr.BT-31, BT-32Ihr Unternehmen
AusstellungsdatumBT-2Rechnungsdatum
Fortlaufende RechnungsnummerBT-1Rechnungsnummer
Menge und Art der LeistungBT-129, BT-153Positionen
Zeitpunkt der LeistungBT-72Leistungsdatum
Entgelt nach Steuersätzen, Steuersatz und SteuerbetragBG-23wird berechnet
Hinweis auf SteuerbefreiungBT-120wird bei § 19 und § 13b gesetzt

Welche Felder in Ihrem konkreten Fall dazukommen, etwa die Käuferreferenz einer XRechnung oder die USt-IdNr. des Kunden beim Reverse Charge, zeigt die Übersicht:

Pflichtfelder für Ihren Fall

Pflichtfelder für Ihren Fall

13

Davon aus dem UStG10
Davon nur technisch (Norm, KoSIT)3
Alle Pflichtfelder anzeigen →

Kleinunternehmer und Reverse Charge

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Im Formular wählen Sie dafür „§ 19“: Alle Positionen erhalten die Kategorie E (steuerbefreit), der Steuersatz beträgt 0 Prozent, und als Befreiungsgrund steht der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG in der Rechnung. Das Feld für die USt-IdNr. verschwindet; Ihre Steuernummer dient dann zugleich als Kennung des Verkäufers. Ausstellen müssen Sie als Kleinunternehmer keine E-Rechnung, denn § 34a UStDV erlaubt Ihnen immer eine sonstige Rechnung; freiwillig dürfen Sie es aber. Mehr unter E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Bei Bauleistungen und anderen Fällen des § 13b UStG schuldet Ihr Kunde die Steuer. Die Einstellung „§ 13b“ setzt die Kategorie AE, verlangt die USt-IdNr. des Empfängers und schreibt den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in die Rechnung.

Prüfen, herunterladen, versenden

Während Sie tippen, läuft im Hintergrund dieselbe Vorprüfung wie im XRechnung-Validator. Solange ein Fehler offen ist, sind die Download-Knöpfe grau. Ist alles vollständig, laden Sie bei ZUGFeRD die PDF herunter, wahlweise auch nur die enthaltene factur-x.xml; bei der XRechnung erhalten Sie die Datei in UBL oder CII. Verschicken Sie die Datei per E-Mail als Anhang. Bewahren Sie eine Kopie 8 Jahre lang auf, wie es § 14b UStG verlangt.

Wann sich ein Programm lohnt

Der Ersteller ist für einzelne Rechnungen gedacht: die erste E-Rechnung für einen Großkunden, eine Rechnung an eine Behörde, eine Gelegenheitsrechnung neben dem Hauptberuf. Er merkt sich keine Kunden und keine Nummern. Wer jeden Monat viele Rechnungen schreibt, spart mit einem Buchhaltungsprogramm Zeit, das XRechnung oder ZUGFeRD aus den Stammdaten erzeugt. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Sie noch Papier oder PDF verwenden; ab 2027 gilt nach § 27 Abs. 38 UStG die Pflicht stufenweise. Welches Format besser passt, vergleicht XRechnung oder ZUGFeRD.

Häufige Fragen

Welches Format soll ich im Rechnungsersteller wählen?

Für Rechnungen an Unternehmen ist die ZUGFeRD-PDF meist die bequemste Wahl: Ihr Kunde kann sie ohne Spezialsoftware lesen, und seine Buchhaltung liest die Daten automatisch aus. Die XRechnung wählen Sie, wenn der Kunde sie ausdrücklich verlangt oder eine Behörde ist. Stellen Sie den Empfänger auf Behörde, erzeugt das Formular automatisch eine XRechnung mit Leitweg-ID.

Werden meine Kundendaten im Ersteller gespeichert?

Nein. Das Formular lebt nur in Ihrem Browserfenster. Weder Ihre Firmendaten noch die Ihres Kunden werden an einen Server geschickt oder für ein späteres Mal abgelegt. Laden Sie die Seite neu, stehen wieder die Beispieldaten im Formular. Bewahren Sie deshalb die heruntergeladene Datei auf; sie ist zugleich Ihr Rechnungsoriginal für die Aufbewahrungsfrist.

Warum lässt sich die Datei nicht herunterladen?

Der Download bleibt gesperrt, solange die Vorprüfung einen Fehler meldet. Die betroffenen Felder sind rot umrandet, und unter dem Rechnungsbetrag steht eine Liste mit dem, was noch fehlt. Häufige Ursachen sind eine leere Positionsbezeichnung, eine fehlende Straße beim Empfänger oder bei der XRechnung eine fehlende Telefonnummer des Ansprechpartners.

Muss ich jede Rechnung fortlaufend nummerieren?

Ja, das verlangt § 14 Abs. 4 UStG unabhängig vom Format. Die Nummer muss einmalig sein und darf aus Zahlen und Buchstaben bestehen, etwa RE-2026-0415. Lücken sind nicht verboten, doppelte Nummern aber schon. Das Formular übernimmt Ihre Nummer unverändert in das Feld BT-1; zählen müssen Sie selbst, denn der Ersteller merkt sich keine früheren Rechnungen.

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