E-Rechnung öffnen und lesen, auch ohne Buchhaltungsprogramm

Datei in das Feld ziehen oder auswählen: Absender, Positionen, Steuer und Zahlbetrag erscheinen sofort als Rechnung. Gelesen wird nur in Ihrem Browser.

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Rechnung von Muster Webdesign GmbH

1.323,38 €

XRechnung · UBL

NummerRE-2026-0415
Datum25.10.2026
Fällig08.11.2026
VorprüfungKeine Fehler

Beispiel mit erfundenen Daten

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Rechnungssteller

Muster Webdesign GmbH

Beispielweg 12

10115 Berlin

USt-IdNr.:
DE123456789
Steuernummer:
30/123/45678
Kontakt:
Buchhaltung · +49 30 0000000 · rechnung@muster-webdesign.example
Elektronische Adresse:
rechnung@muster-webdesign.example (EM)

Rechnungsempfänger

Beispiel Handel KG

Musterstraße 5

50667 Köln

USt-IdNr.:
DE987654321
Elektronische Adresse:
eingang@beispiel-handel.example (EM)

Rechnung RE-2026-0415

Nummer
RE-2026-0415
Datum
25.10.2026
Leistungsdatum
20.10.2026
Fällig
08.11.2026
Käuferreferenz (BT-10)
-
Pos.BezeichnungMengePreisUStNetto
1Gestaltung Startseite12 Stunde85,00 €19 % 1.020,00 €
2Hosting Oktober 20261 Monat29,90 €19 % 29,90 €
3Fachbuch Barrierefreiheit2 Stück34,58 €7 % 69,16 €
Summe Positionen1.119,06 €
Gesamt ohne USt1.119,06 €
Umsatzsteuer 19 %199,48 €
Umsatzsteuer 7 %4,84 €
Gesamt mit USt1.323,38 €
Zahlbetrag1.323,38 €

Zahlung: SEPA-Überweisung

Konto DE02120300000000202051 · Kontoinhaber Muster Webdesign GmbH

Bedingungen: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Technische Angaben
Syntax
UBL 2.1
Standard
XRechnung 3.0
Profil
XRECHNUNG
Spezifikation (BT-24)
urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0
Prozess (BT-23)
urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:01:1.0

Erstellt von Radif Partners · Methode · UStG, BMF-Schreiben und XRechnung 3.0.2 geprüft am 25. Oktober 2026

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei; wer sie mit einem Doppelklick öffnet, sieht im Browser oder Editor nur verschachtelte Codezeilen. Lesbar wird sie erst durch einen Viewer, der die Felder der Norm EN 16931 in eine gewohnte Rechnungsansicht übersetzt. Der Viewer auf dieser Seite liest XRechnung in beiden Syntaxen (UBL und CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder als PDF mit eingebetteter XML sowie Gutschriften. Er zeigt Verkäufer und Käufer, Rechnungsnummer, Datum, jede Position mit Menge und Preis, die Steueraufschlüsselung, den Zahlbetrag und die Bankverbindung. Die Ansicht lässt sich drucken oder über den Druckdialog als PDF speichern. Wichtig für die Buchhaltung: Rechtlich maßgeblich bleibt die XML, nicht der Ausdruck. Sie müssen die empfangene Datei 8 Jahre unverändert aufbewahren. Die Datei wird nicht hochgeladen: Das Lesen geschieht vollständig in Ihrem Browserfenster, ohne Konto und ohne Speicherung auf einem Server.

So öffnen Sie eine E-Rechnung in drei Schritten

Speichern Sie zuerst den Anhang aus der E-Mail auf Ihrem Rechner, meist heißt er wie die Rechnungsnummer und endet auf .xml oder .pdf. Ziehen Sie die Datei dann in das gestrichelte Feld oben oder klicken Sie auf den Knopf zur Dateiauswahl. Nach einem Augenblick erscheint rechts eine Karte mit Absender, Zahlbetrag, Nummer, Datum und Fälligkeit, darunter die vollständige Rechnung. Ohne eigene Datei zeigt der Viewer ein Beispiel mit erfundenen Daten, damit Sie die Ansicht vorab kennenlernen.

Der Viewer erkennt die Datei selbst. Eine XML prüft er darauf, ob sie eine Rechnung im Format UBL oder CII ist, und liest dann die Kennung der Spezifikation im Feld BT-24. Daraus ergibt sich, ob eine XRechnung, eine ZUGFeRD- oder Factur-X-Datei oder eine Peppol-Rechnung vorliegt. Eine PDF durchsucht er nach angehängten Dateien und liest die Rechnungs-XML aus, wenn eine vorhanden ist.

Was die Ansicht zeigt

Was der Viewer aus einer E-Rechnung anzeigt.
BereichFelder der NormWofür Sie es brauchen
KopfBT-1, BT-2, BT-3, BT-9Nummer, Datum, Rechnungsart und Fälligkeit für die Zahlung
ParteienBG-4, BG-7Name, Anschrift, USt-IdNr. oder Steuernummer von Verkäufer und Käufer
PositionenBG-25Menge, Einheit, Einzelpreis, Nettobetrag und Steuersatz je Zeile
SummenBG-22, BG-23Netto, Steuer je Satz, Brutto und Zahlbetrag
ZahlungBG-16, BT-20IBAN, Zahlungsart und Zahlungsbedingungen
TechnikBT-24, BG-24Format, Profil, angehängte Belege

Die Angaben stammen ausschließlich aus der Datei. Der Viewer rechnet nichts um und ergänzt nichts. Fehlt in der XML zum Beispiel die Bankverbindung, bleibt das Feld leer, statt eine Vermutung zu zeigen. So sehen Sie, was der Absender tatsächlich geschickt hat.

Ist das überhaupt eine E-Rechnung?

Nicht jede Datei im Anhang ist eine E-Rechnung. Nach § 14 Abs. 1 UStG zählt nur ein strukturiertes Format nach EN 16931. Eine PDF ohne XML ist eine sonstige Rechnung, ebenso ein Scan. Wenn Sie unsicher sind, was Sie bekommen haben, hilft die kurze Einordnung:

E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG?

E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG?

Nein

Darf ab 2027/2028 für Inlandsumsätze an Firmen genutzt werdenNein
Empfang seit 2025Nur mit Ihrer Zustimmung
Zum LesenNormales Programm
Datei genauer einordnen →

Ab 1. Januar 2025 dürfen Sie eine echte E-Rechnung eines inländischen Lieferanten nicht ablehnen. Laut FAQ des Bundesfinanzministeriums genügt für den Empfang ein E-Mail-Postfach; ein Viewer wie dieser reicht, um den Inhalt zu lesen und die Zahlung anzuweisen.

Drucken, als PDF sichern, XML herunterladen

Mit dem Link „Rechnung drucken oder als PDF speichern“ öffnet sich der Druckdialog Ihres Browsers mit der Rechnungsansicht im Format A4. Wählen Sie dort einen Drucker oder „Als PDF speichern“. Diese PDF ist eine Lesehilfe, etwa für die Freigabe durch eine Kollegin. Bei einer ZUGFeRD-PDF können Sie außerdem die eingebettete XML getrennt speichern, was manche Buchhaltungsprogramme beim Import verlangen. Wie Sie aus einer XRechnung eine dauerhafte Druckfassung machen, beschreibt XRechnung in PDF umwandeln.

Datenschutz: warum nichts hochgeladen wird

Rechnungen enthalten Bankdaten, Preise und Namen. Der Viewer verarbeitet die Datei deshalb mit JavaScript direkt in Ihrem Browser. Es gibt keinen Server, der die Datei empfängt, kein Konto und keinen Verlauf. Schließen Sie den Tab, ist die Rechnung aus dem Speicher des Browsers verschwunden. Wer eine amtliche Alternative sucht, findet bei der Steuerverwaltung der Länder einen eigenen Visualisierer, der ebenfalls kostenlos ist.

Nach dem Öffnen: prüfen und ablegen

Bevor Sie zahlen, lohnt ein Blick auf Rechenfehler und fehlende Pflichtangaben; das übernimmt der XRechnung-Validator mit derselben Datei. Danach gehört die XML unverändert in Ihre Ablage. Die Frist nach § 14b UStG beträgt 8 Jahre, und die geänderten GoBD verlangen, dass das Original maschinell auswertbar bleibt. Einzelheiten unter E-Rechnungen archivieren. Die aktuell gültige XRechnung hat die Version 3.0.2; ältere Fassungen liest der Viewer ebenfalls.

Häufige Fragen

Warum zeigt mein Mailprogramm die XRechnung nur als Code an?

Weil eine XRechnung keine Seitenansicht enthält. Sie ist ein Datensatz für Programme, in dem jede Angabe in einem benannten Feld steht, etwa cbc:IssueDate für das Rechnungsdatum. Mailprogramme und Browser zeigen diesen Text roh an. Ein Viewer ordnet die Felder wieder einer Rechnung zu. Die Datei ist also nicht beschädigt, sie braucht nur das passende Werkzeug zum Lesen.

Kann ich eine ZUGFeRD-PDF nicht einfach im PDF-Programm öffnen?

Doch, die sichtbare PDF-Seite öffnet jedes PDF-Programm. Ob die eingebettete XML zur Ansicht passt, sehen Sie dort aber nicht, und bei einer Abweichung gelten die XML-Daten. Der Viewer liest deshalb die angehängte Datei factur-x.xml aus und zeigt deren Inhalt. Über einen Link können Sie die XML zusätzlich separat herunterladen, etwa für Ihre Buchhaltung.

Darf ich statt der XML den Ausdruck aus dem Viewer aufbewahren?

Nein. Für eine E-Rechnung ist die strukturierte Datei das Original. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der Fassung vom Juli 2025 muss die XML in der empfangenen Form aufbewahrt werden. Ein Ausdruck oder eine daraus erzeugte PDF darf als Lesehilfe daneben liegen, ersetzt die XML aber nicht. Die Frist beträgt acht Jahre ab Ende des Jahres der Rechnung.

Welche Rechnungen kann der Viewer nicht anzeigen?

Reine Bild-PDFs ohne eingebettete XML, Scans und Word-Dateien, weil sie keine strukturierten Daten enthalten. Bei ZUGFeRD 1.0 meldet der Viewer das alte Format, das nicht als E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt. Exotische Erweiterungen aus dem Profil EXTENDED zeigt er nur so weit, wie sie Feldern der Norm EN 16931 entsprechen; der Rest bleibt in der Datei erhalten.

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